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Inquisition im Mittelalter Definition

Die Inquisition (lateinisch inquisitio = Untersuchung, Nachforschung) bezeichnet ein kirchliches Sondergerichtsverfahren, das im 13. Jahrhundert zur systematischen Aufspürung, Verhörung und Verurteilung von Häretikern – also von Personen, die von der offiziellen Lehre der römisch-katholischen Kirche abwichen – eingerichtet wurde. Sie war kein einheitliches Phänomen, sondern eine Familie von Institutionen: die päpstliche Inquisition (gegründet 1231/1233 durch Gregor IX., vor allem gegen Katharer und Waldenser in Südfrankreich und Norditalien), die spanische Inquisition (gegründet 1478 unter Ferdinand und Isabella, technisch eine Staatsinquisition unter königlicher Kontrolle) und die römische Inquisition (gegründet 1542, tätig in der Gegenreformation). Im mittelalterlichen Kontext bezeichnet „Inquisition“ primär die päpstliche Inquisition des 13. bis 15. Jahrhunderts. Ihr Verfahren – der processus inquisitionis – ersetzte das ältere akkusatorische Verfahren (bei dem ein Kläger notwendig war) durch ein obrigkeitlich eingeleitetes Ermittlungsverfahren, das auf Denunziation, Verhör und Geständnis basierte. Folter war ab 1252 (Bulle Ad extirpanda Innozenz‘ IV.) offiziell erlaubt. Die mittelalterliche Inquisition ist eines der umstrittensten und am häufigsten missverstandenen Kapitel der Kirchengeschichte.

Begriffsherkunft und Etymologie

Das lateinische inquisitio leitet sich von inquirere (= nachforschen, untersuchen, erfragen) ab: in- (hinein) + quaerere (suchen, fragen). Im klassischen römischen Recht bezeichnete inquisitio zunächst neutral eine gerichtliche Untersuchung oder Voruntersuchung; in der kirchlichen Rechtssprache des Mittelalters verengte es sich auf die obrigkeitliche Untersuchung von Häresie. Der Begriff Inquisitor (Untersucher, Ermittler) bezeichnete den beauftragten Richter; er war kein ständiges Amt, sondern eine Beauftragung durch den Papst für eine bestimmte Region und Aufgabe.

Das Wort Inquisition hat in modernen Sprachen eine stark negativ konnotierte Bedeutungserweiterung erfahren: Es bezeichnet umgangssprachlich jede Form rücksichtsloser Verhör- oder Verfolgungspraxis. Diese semantische Verschiebung ist Ergebnis der Konfessionskämpfe der Neuzeit (protestantische Polemik gegen die katholische Kirche), der Aufklärungskritik an kirchlicher Macht sowie populärkulturellen Darstellungen, die häufig historisch unzutreffend sind. Das Recht und Prozessrecht des Mittelalters behandelt der Bereich Recht & Ordnung.

Definition und Abgrenzung

Die mittelalterliche Inquisition ist von anderen Verfolgungsformen sorgfältig abzugrenzen:

  • Bischöfliche Inquisition: Ältere Form der Häresieverfolgung durch den zuständigen Diözesanbischof; uneinheitlich, oft ineffektiv; Vorläufer der päpstlichen Inquisition.
  • Päpstliche Inquisition (13.–15. Jh.): Sondertribunal direkt dem Papst unterstellt; von Dominikanern und Franziskanern geführt; systematisches Ermittlungsverfahren; auf Häresie spezialisiert.
  • Spanische Inquisition (1478–1834): Staatsinquisition unter königlicher Kontrolle; technisch von der päpstlichen Inquisition getrennt; richtete sich vor allem gegen conversos (zum Christentum konvertierte Juden und Muslime) mit Verdacht auf geheime Fortsetzung der alten Religion; deutlich brutaler und politisch motivierter als die päpstliche Inquisition.
  • Römische Inquisition (ab 1542): Gegenreformatorisches Instrument; richtete sich vor allem gegen Protestanten und Humanisten in Italien; bekannt durch Prozesse gegen Giordano Bruno (1600 verbrannt) und Galileo Galilei (1633).
  • Hexenverfolgungen (15.–18. Jh.): Wurden zeitweise von inquisitorischen Verfahren beeinflusst, sind aber größtenteils von weltlichen Gerichten durchgeführt worden; sind von der mittelalterlichen Inquisition zeitlich und institutionell zu unterscheiden.

Fachliche Grundlagen: Häresie und Kirchenrecht

Was ist Häresie?

Das griechische hairesis (αἵρεσις = Wahl, Sekte) bezeichnete ursprünglich neutral eine philosophische Schule oder Richtung. Im frühchristlichen Sprachgebrauch verschob es sich zur Bezeichnung einer Abweichung von der offiziellen Lehre: ein Christ, der eine von der Kirche als falsch verworfene Glaubenslehre beharrlich (pertinaciter) vertrat, galt als Häretiker. Entscheidend war das Merkmal der Hartnäckigkeit: Wer seine Irrlehre widerrief, war kein Häretiker mehr; wer sie trotz kirchlicher Belehrung beibehielt, galt als wissentlicher Feind Gottes. Im 12. und 13. Jahrhundert wuchsen mit dem Katharismus, Waldenserismus und anderen Bewegungen häretische Massenphänomene heran, die die Kirche als existenzielle Bedrohung wahrnahm. Häresie und ihre Verfolgung behandelt der Bereich Kirche & Glaube.

Der Übergang vom akkusatorischen zum inquisitorischen Prozess

Das ältere kanonische Strafrecht kannte den akkusatorischen Prozess: Ein Kläger (Ankläger) erhob vor Gericht eine formale Anklage und musste diese beweisen; er riskierte bei falscher Anklage dieselbe Strafe, die dem Angeklagten drohte. Dieses System funktionierte schlecht bei Massenphänomenen wie der Häresie, da niemand leicht bereit war, formale Anklage zu erheben. Das neue inquisitorische Verfahren (per inquisitionem) ermöglichte es dem Richter, selbst tätig zu werden: auf Basis von Gerüchten (fama publica), anonymen Hinweisen oder eigener Wahrnehmung eine Untersuchung einzuleiten – ohne dass ein formaler Ankläger notwendig war. Diese Verlagerung der Initiative vom Kläger auf den Richter war die entscheidende prozessrechtliche Innovation der mittelalterlichen Inquisition und prägte die europäische Strafrechtsentwicklung bis weit in die Neuzeit.

Die Rolle der Bettelorden

Gregor IX. übertrug 1231/1233 die Leitung der Inquisition vorwiegend den Dominikanern (Orden der Predigerbrüder) und in geringerem Maße den Franziskanern. Diese Wahl war nicht zufällig: Die Bettelorden waren mobil (nicht an ein Kloster gebunden), theologisch geschult, der lokalen Bischofshierarchie nicht unterworfen und hatten Predigterfahrung in der Auseinandersetzung mit Häresie. Die Dominikaner – deren Name volksethymologisch als Domini canes (Hunde des Herrn) gedeutet wurde – sahen die Bekämpfung von Irrlehren als ihr Kernauftrag. Bettelorden und ihre gesellschaftliche Rolle behandelt der Bereich Klöster, Bildung & Wissen.

Das inquisitorische Verfahren

Ablauf der Untersuchung

Das inquisitorische Verfahren folgte einem festen Schema:

  • Ankunft und Gnadenfrist: Der Inquisitor traf in einer Region ein, predigte öffentlich über Häresie und bot eine Gnadenfrist (typischerweise 15–30 Tage) an, in der Häretiker freiwillig gestehen und mit milder Buße davonkommen konnten.
  • Denunziation und Gerücht: Nach Ablauf der Gnadenfrist wurden Personen auf Basis von Denunziationen, Gerüchten (fama publica) oder Verweisen durch andere Verhörte vorgeladen.
  • Erste Verhörphase: Der Inquisitor befragte den Verdächtigen ausführlich zu seiner Person, seinem Glauben, seinen Kontakten und seinem Lebenswandel; detaillierte Protokolle wurden angefertigt und archiviert.
  • Geständnis als Ziel: Das Geständnis war das wichtigste Beweismittel (regina probationum); ohne Geständnis war eine Verurteilung schwierig. Entsprechend wurde starker Druck ausgeübt – zunächst durch Überzeugung, Isolationshaft und Drohung, später durch Folter.
  • Folter (quaestio): Ab der Bulle Ad extirpanda (Innozenz IV., 1252) offiziell erlaubt; durfte nicht zu Gliederverlust oder Tod führen; musste von Ärzten beaufsichtigt werden; konnte formal nur einmal angewendet werden (was durch Aussetzung und Wiederaufnahme umgangen wurde).
  • Sermo generalis (Auto da fé): Öffentliche Verkündigung der Urteile in feierlichem Rahmen; diente als öffentliches Bekenntnis und Abschreckung.

Verfahrensrechte des Angeklagten

Entgegen populärer Vorstellung kannte das inquisitorische Verfahren einige Schutzrechte für den Angeklagten: Er hatte das Recht, die Namen seiner Ankläger zu erfahren (aber nicht der anonymen Zeugen); er durfte Gegenzeugen benennen; er durfte einen Advokaten (rechtlichen Beistand) hinzuziehen; ein Geständnis unter Folter musste am nächsten Tag ohne Folter bestätigt werden, um gültig zu sein. In der Praxis freilich waren diese Rechte oft nur formal: Der Angeklagte kannte die Anklage häufig nicht vollständig; Entlastungszeugen waren kaum zu finden; die Wiederholung eines erpressten Geständnisses war psychologisch nahezu erzwungen.

Das inquisitorische Verfahren als Modell für das europäische Strafrecht
Das von der päpstlichen Inquisition entwickelte Verfahren – Untersuchung von Amts wegen, Verhörprotokoll, Geständnis als Hauptbeweis, Folter zur Geständniserzwingung – wurde im 13.–15. Jahrhundert vom weltlichen Strafrecht der europäischen Territorien übernommen. Die Carolina (Constitutio Criminalis Carolina, 1532), das erste gemeindeutsche Strafgesetzbuch, basiert in ihren Verfahrensgrundsätzen auf dem inquisitorischen Modell. Damit wirkte die mittelalterliche Inquisition weit über die Kirchengeschichte hinaus auf das säkulare Strafrecht des frühneuzeitlichen Europa.

Zielgruppen und verfolgte Gruppen

Gruppe Hauptlehren / Merkmale Region Inquisitorische Verfolgung
Katharer (Albigenser) Dualismus: Materie böse, Geist gut; eigene Kirche mit Sakramenten; Ablehnung des Fleischessens, des Eids und des Kriegsdienstes Südfrankreich (Okzitanien), Norditalien Hauptzielgruppe der päpstlichen Inquisition ab 1233; weitgehende Vernichtung bis ca. 1330; zuvor Albigenserkreuzzug (1209–1229)
Waldenser Armutsbewegung; Laienpredigt; Kritik am Kirchenreichtum; eigene Bibelübersetzungen Südfrankreich, Norditalien, Deutschland, Böhmen Dauerhaft verfolgt; teilweise überlebt bis heute (Waldensische Kirche in Italien)
Begharden / Beginen Laienfrömmigkeit ohne Ordensregel; freie Geistbewegung (Bewegung des Freien Geistes) Rheinland, Niederlande, Frankreich Phasenweise verfolgt; viele integriert oder toleriert
Templer Ritterorden; Prozess 1307–1312 unter Philipp IV. von Frankreich; Anklagen: Häresie, Sodomie, Götzendienst Frankreich, ganz Europa Politisch motivierter Sonderfall; Inquisition als Instrument königlicher Politik; Orden aufgelöst 1312
Hussiten Reformbewegung nach Jan Hus; Laienkelch; Kirchenkritik Böhmen, Mähren Konziliare Verurteilung; Kreuzzüge; Jan Hus auf Konzil von Konstanz verbrannt (1415)
Juden und Muslime Keine Häretiker im strengen Sinne (nie Christen gewesen); daher grundsätzlich nicht der päpstlichen Inquisition unterworfen Gesamteuropa Ausnahme: Spanische Inquisition verfolgte conversos (Konvertiten) wegen Rückfalls in alte Praktiken

Inquisitorische Institutionen im Überblick

Institution Gegründet Träger Hauptzielgruppe Besonderheit
Päpstliche (mittelalterliche) Inquisition 1231/1233 (Gregor IX.) Dominikaner, Franziskaner; päpstlich beauftragt Katharer, Waldenser, Begharden Älteste Form; lokal organisiert; kein zentrales Tribunal
Spanische Inquisition 1478 (Sixtus IV. / Ferdinand & Isabella) Königliche Kontrolle; päpstliche Genehmigung Conversos, Morisken, Protestanten Staatsinquisition; zentralisiert; quantitativ die intensivste Form; formal bis 1834
Römische Inquisition (Heiliges Offizium) 1542 (Paul III.) Kardinalskommission in Rom Protestanten, Humanisten (Italien) Gegenreformatorisch; Galilei-Prozess (1633); heute: Glaubenskongregation / Dikasterium

Strafen und Sanktionen

Die Strafen der Inquisition waren abgestuft und sahen – entgegen populärem Bild – primär Buße und Reintegration vor, nicht Vernichtung:

  • Buße und spirituelle Strafen: Gebet, Fasten, Pilgerfahrten, Almosen; für reuige Erstgeständige die mildeste Form.
  • Tragen von Bußzeichen (sanbenito): Gelbes Bußgewand mit aufgenähtem Kreuz, das öffentlich getragen werden musste; schwere soziale Stigmatisierung; in der spanischen Inquisition nach dem Tod des Verurteilten in der Kirche aufgehängt.
  • Konfiskation des Vermögens: Häufige Strafe; besonders in Frankreich und Spanien; traf auch die Familie des Verurteilten.
  • Gefängnishaft: Lebenslange Haft für rückfällige Häretiker, die widerriefen; in kirchlichen Gefängnissen (murus strictus oder murus largus).
  • Übergabe an den weltlichen Arm (relaxatio ad brachium saeculare): Die schwerste Strafe; die Kirche verurteilte formal nicht zum Tod, sondern übergab den hartnäckigen (impenitent) oder rückfälligen Häretiker an die weltliche Justiz, die ihn dann – in der Praxis fast immer – verbrannte. Diese Formel war eine juristische Fiktion, die der Kirche die Verantwortung für die Todesstrafe formal abnahm.
Zur Häufigkeit der Todesstrafe: Forschungsstand
Der Historiker Henry Charles Lea schätzte für die mittelalterliche Inquisition in Südfrankreich (13.–14. Jahrhundert) eine Verurteilungsrate zum Tode von unter 10 % aller Fälle; neuere Forschungen (Richard Kieckhefer, Henry Ansgar Kelly) kommen zu ähnlichen oder noch niedrigeren Zahlen. Die spanische Inquisition ist deutlich brutaler: Nach Henry Kamen wurden dort zwischen 1478 und 1530 ca. 1.500–2.000 Menschen hingerichtet; insgesamt über ihre gesamte Geschichte ca. 3.000–5.000 (neuere konservative Schätzung). Diese Zahlen sind im Verhältnis zur zeitgleichen weltlichen Strafjustiz zu sehen, die für viele Delikte routinemäßig die Todesstrafe verhängte.

Historische Entwicklung

Vorgeschichte: Häresieverfolgung vor der Inquisition (bis ca. 1200)

Häresieverfolgung begann nicht mit der Inquisition. Die frühe Kirche verfolgte Häretiker mit Exkommunikation und Ausschluss; die erste Verbrennung eines Häretikers durch weltliche Behörden auf kirchliche Initiative ist für 385 (Priszillian von Ávila) belegt. Im frühen Mittelalter waren Häresien selten und wurden bischöflich behandelt. Das 12. Jahrhundert brachte eine Explosion häretischer Massenbewegungen – Katharer in Südfrankreich, Waldenser in Lyon, Arnoldisten in Rom – die das bisherige bischöfliche System überforderten. Das Dritte (1179) und Vierte Laterankonzil (1215) schufen erste systematische Rechtsgrundlagen für die Häresieverfolgung; der Albigenserkreuzzug (1209–1229) zeigte, dass militärische Gewalt allein keine dauerhafte Lösung war.

Gründung und Aufbau der päpstlichen Inquisition (1231–1280)

Gregor IX. beauftragte 1231 in Deutschland und 1233 in Südfrankreich erstmals Dominikaner als päpstliche Inquisitoren mit eigener Zuständigkeit, unabhängig vom Bischof. Die entscheidende Grundlage lieferten zwei Konstitutionen Kaiser Friedrichs II. (Excommunicamus, 1224 und 1232), die Häresie zum weltlichen Verbrechen erklärten und die Verbrennung als Strafe einführten – noch vor der päpstlichen Institutionalisierung. In Südfrankreich wurde die Inquisition besonders intensiv eingesetzt: Die Inquisitoren Bernhard Gui (ca. 1261–1331) und Jacques Fournier (später Papst Benedikt XII.) sind durch ihre erhaltenen Register die bekanntesten Vertreter. Jaques Fourniers Register aus Pamiers (1318–1325), das den Katharismus im Dorf Montaillou dokumentiert, ist durch Emmanuel Le Roys Ladurie berühmt geworden.

Hochphase und Krisen (1280–1400)

Das späte 13. und frühe 14. Jahrhundert brachte die intensivste Phase der päpstlichen Inquisition. Die Vernichtung der Katharer in Südfrankreich war um 1330 weitgehend abgeschlossen; der letzte bekannte katharische perfectus (vollkommener Katharer) Guillaume Bélibaste wurde 1321 verbrannt. Der Templerprozess (1307–1312) zeigte die politische Instrumentalisierbarkeit inquisitorischer Verfahren: König Philipp IV. von Frankreich nutzte das Verfahren, um den reichen Ritterorden zu vernichten und sein Vermögen einzuziehen; Papst Clemens V. – in Avignon unter französischem Einfluss – kooperierte. Der Prozess gilt als das korrupteste Kapitel der mittelalterlichen Inquisitionsgeschichte.

Spätmittelalter: Hussiten und Übergang zur frühen Neuzeit (1400–1500)

Im 15. Jahrhundert rückte die hussitische Bewegung in Böhmen in den Mittelpunkt. Jan Hus, Theologieprofessor in Prag und Anhänger der Reformlehren John Wyclifs, wurde auf das Konzil von Konstanz (1414–1418) geladen, trotz kaiserlichem Geleit verhaftet und am 6. Juli 1415 als Häretiker verbrannt – ein Ereignis, das in Böhmen zu offenen Hussitenkriegen führte und die Konzilsidee der Kirchenreform beschädigte. Die Hussitenkriege (1419–1436) zeigten, dass inquisitorische Verfolgung allein keine Massenbewegungen unterdrücken konnte; erst der Basler Kompaktat (1436) brachte einen Kompromiss. Am Ende des 15. Jahrhunderts schuf die spanische Inquisition (ab 1478) eine neue, zentralisierte und staatlich kontrollierte Form, die die mittelalterliche päpstliche Inquisition in ihrer Intensität weit übertrafen.

Bedeutung und Einordnung

Die mittelalterliche Inquisition ist historisch mehrfach bedeutsam: Als Rechtsgeschichte markiert sie den Übergang vom akkusatorischen zum inquisitorischen Strafprozess – eine Transformation, die das europäische Strafrecht für Jahrhunderte prägte und deren Grundelemente (Untersuchung von Amts wegen, Verhörprotokoll, Geständnisorientierung) bis in die moderne Strafprozessordnung fortwirken. Als Kirchengeschichte zeigt sie, wie eine Institution, die sich dem Seelenheit aller verpflichtet glaubte, zu systematischer Gewalt griff – und wie die theologische Legitimation von Zwang und Verfolgung im mittelalterlichen Denken konstruiert wurde.

Als Kulturgeschichte schließlich ist die Inquisition ein Schlüssel zum Verständnis mittelalterlicher Wissens- und Machtstrukturen: Die detaillierten Verhörprotokolle der Inquisitoren – besonders das Register Jacques Fourniers aus Montaillou – sind unschätzbare Quellen für das Alltagsleben, die religiöse Praxis und die Weltvorstellungen einfacher Menschen des Mittelalters, die sonst kaum eine Stimme in den Quellen haben. Das Erbe der Inquisition wirkt in der europäischen Erinnerungskultur fort: als Warnung vor dem Missbrauch staatlicher und religiöser Macht, als Mahnmal für die Gefährlichkeit der Fusion von Orthodoxieerzwingung und Gerichtsgewalt.

Häufige Fragen

Was ist die Inquisition im Mittelalter einfach erklärt?
Die mittelalterliche Inquisition war ein kirchliches Sondergericht, das ab dem 13. Jahrhundert zur Aufspürung und Verurteilung von Häretikern eingesetzt wurde. Dominikanische Mönche reisten als päpstlich beauftragte Inquisitoren in betroffene Regionen, verhörten Verdächtige, nahmen Geständnisse ab und verhängten Strafen – von Buße bis zur Übergabe an den weltlichen Arm zur Hinrichtung.
Wann wurde die Inquisition gegründet?
Die päpstliche (mittelalterliche) Inquisition wurde 1231/1233 von Papst Gregor IX. gegründet, der Dominikaner als päpstliche Inquisitoren in Deutschland und Südfrankreich einsetzte. Die spanische Inquisition wurde 1478 von Papst Sixtus IV. auf Antrag der spanischen Könige Ferdinand und Isabella gegründet; die römische Inquisition 1542 von Paul III.
Gegen wen richtete sich die mittelalterliche Inquisition?
Primär gegen Häretiker – Christen, die von der offiziellen Kirchenlehre abwichen und nach Belehrung nicht widerriefen. Die wichtigsten Zielgruppen waren die Katharer (Südfrankreich, Norditalien), die Waldenser (Frankreich, Italien, Deutschland) und Begharden/Beginen. Juden und Muslime unterlagen grundsätzlich nicht der päpstlichen Inquisition, da sie nie Christen gewesen waren.
Wie häufig wurde die Todesstrafe verhängt?
Deutlich seltener, als populäre Vorstellung vermuten lässt. Die Forschung (Henry Charles Lea, Richard Kieckhefer) schätzt für die päpstliche Inquisition in Südfrankreich eine Hinrichtungsrate von unter 10 % aller Fälle. Die Mehrheit der Verurteilten erhielt Bußstrafen, Gefängnis oder das Tragen von Bußzeichen. Die spanische Inquisition war deutlich brutaler: ca. 3.000–5.000 Hinrichtungen über ihre gesamte Geschichte von 1478 bis 1834.
Was ist der Unterschied zwischen mittelalterlicher und spanischer Inquisition?
Die päpstliche (mittelalterliche) Inquisition war kirchlich kontrolliert, lokal organisiert und richtete sich gegen Häretiker (vor allem Katharer und Waldenser). Die spanische Inquisition (ab 1478) war eine Staatsinquisition unter königlicher Kontrolle, zentralisiert und bürokratisiert, und richtete sich vor allem gegen conversos (konvertierte Juden und Muslime) mit Verdacht auf geheime Fortsetzung der alten Religion – ein grundlegend anderes Ziel.
Was ist das Register von Montaillou?
Das Register des Inquisitors Jacques Fournier aus dem Bistum Pamiers (1318–1325) ist eine der wertvollsten historischen Quellen des Mittelalters: Es dokumentiert in außerordentlicher Detailtiefe die katharische Gemeinschaft des Pyrenäendorfes Montaillou – ihr Alltagsleben, ihre Glaubenspraxis, ihre sozialen Strukturen. Der Historiker Emmanuel Le Roy Ladurie wertete es in seinem Buch Montaillou – Ein Dorf vor dem Inquisitor (1975) für eine mikrohistorische Rekonstruktion des mittelalterlichen Dorflebens aus.
Hat die Inquisition das moderne Strafrecht beeinflusst?
Ja, erheblich. Das inquisitorische Verfahren – Untersuchung von Amts wegen, Verhörprotokoll, Geständnis als Hauptbeweis, Folter – wurde von weltlichen Strafgerichten übernommen und prägte das europäische Strafrecht bis ins 18./19. Jahrhundert. Die Carolina (1532), das erste deutsche Strafgesetzbuch, basiert auf inquisitorischen Verfahrensgrundsätzen. Die Abkehr von der Geständnisorientierung und das Verbot der Folter sind Errungenschaften der Aufklärung (Beccaria, Über Verbrechen und Strafen, 1764).

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Peters, Edward: Inquisition. Free Press, New York 1988. (Standardwerk; wissenschaftlich und zugleich zugänglich)
  2. Lea, Henry Charles: A History of the Inquisition of the Middle Ages. 3 Bde. Harper, New York 1888. (Klassisches Grundlagenwerk; online verfügbar)
  3. Kieckhefer, Richard: Repression of Heresy in Medieval Germany. University of Pennsylvania Press, Philadelphia 1979.
  4. Le Roy Ladurie, Emmanuel: Montaillou – Ein Dorf vor dem Inquisitor 1294–1324. Propyläen, Berlin 1980 (frz. Original 1975).
  5. Kamen, Henry: The Spanish Inquisition. A Historical Revision. 4. Aufl. Yale University Press, New Haven 2014.
  6. Given, James B.: Inquisition and Medieval Society. Power, Discipline, and Resistance in Languedoc. Cornell University Press, Ithaca 1997.
  7. Gui, Bernhard: Practica inquisitionis heretice pravitatis (ca. 1323/1324). Hrsg. von C. Douais. Paris 1886. (Praxishandbuch eines mittelalterlichen Inquisitors)
  8. Trusen, Winfried: Der Inquisitionsprozeß. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kan. Abt. 74, 1988, S. 168–230.
  9. Wikipedia: Inquisition. URL: de.wikipedia.org – Inquisition
  10. Wikipedia: Katharismus. URL: de.wikipedia.org – Katharismus